Namensrecht
Das Namensrecht wird je nach Staat unterschiedlich geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Dem Familiennamen kommt verständlicherweise eine größere Bedeutung zu als dem Vornamen. Nicht immer aber wird auf den ersten Blick deutlich, welcher Name der Vorname und welcher der Nachname ist. Adam Arnold darf sich demnach nicht wundern, wenn er gefragt wird, welcher Name denn nun sein Familienname ist
Mit dem Namensrecht wird häufig ein Rechtsanspruch auf den Domainnamen verbunden. In Anbetracht dessen, dass es fast keine Namen gibt, die nur ein einziges Mal vorkommen, stellt sich die Frage: Welcher „Arnold“ hat nun einen Rechtsanspruch auf die Domain Arnold.de? Oder welcher Hansi hat Anspruch auf Hansi.eu? Hansi Hinterseer oder Hansi Müller?
Man könnte die Antwort zum Rechtsanspruch noch erschweren, wenn eintragungsfähige Vornamen, wie beispielsweise Pumuckl oder Fanta mit Markenrechten kollidieren.
Grundsätzlich ist gegen die Registrierung eines Namens, insbesondere eines Vornamens, nichts einzuwenden; es sei denn, der Inhaber hat die Domain in böser Absicht registriert. Alle von Frankcom registrierten Vornamen wurden mit der Absicht registriert, Internetnutzer über Herkunft und Bedeutung des jeweiligen Namens zu informieren. Darüber hinaus erhält der Nutzer entsprechende Literaturhinweise.
Sollten Sie als Namensinhaber der Auffassung sein, eine von uns registrierte Domain stünde Ihnen zu, empfehlen wir Ihnen, uns direkt zu kontaktieren.